Artikel vom 18.01.2024
Seit dem Inkrafttreten der WEG-Reform im Dezember 2020 können die Mitglieder einer Wohneigentumsgemeinschaft es einzelnen Eigentümern per Mehrheitsbeschluss erlauben, online an (Präsenz-)Eigentümerversammlungen teilzunehmen. Nun berät der Bundestag über eine geplante Änderung, die es erlaubt, Eigentümerversammlungen rein virtuell durchzuführen, wenn eine 3/4-Mehrheit dies beschließt. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) lehnt diese in einer aktuellen Stellungnahme vehement ab.
Wie ist die aktuelle Situation?
Wohnungseigentümerversammlungen können als reine Präsenzveranstaltung, als Präsenzveranstaltung mit der Option zur Online-Teilnahme (hybrid) oder als reine Online-Versammlung (virtuell) durchgeführt werden.
Bereits jetzt können Wohnungseigentümer bestimmen, dass die Versammlungen ausschließlich online durchgeführt werden sollen. Dafür ist die Zustimmung aller erforderlich.
Die Bundesregierung berät nun darüber, ob auch eine 3/4 -Mehrheit über die Durchführung rein virtueller Versammlungen entscheiden soll. Für die Ermittlung der Stimmmehrheit sind dabei nur diejenigen Personen maßgeblich, die an der Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung teilnehmen. Der Beschluss – virtuelle Versammlungen durchzuführen – darf maximal 3 Jahre umfassen, dann muss neu abgestimmt werden.
Was wird kritisiert?
Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum lehnt das Vorhaben in seiner aktuellen Stellungnahme ab, da die Gefahr besteht, dass ältere, hörgeschädigte und bildungsbenachteiligte Eigentümer ausgeschlossen werden. Die Tür der Präsenzteilnahme muss weiterhin offengehalten werden – damit Wohnungseigentümergemeinschaften nicht gespalten werden. „Das Argument des Gesetzgebers, mit der Digitalisierung der Eigentümerversammlung könne man die Herausforderungen der Energie- und Klimawende reduzieren, ist vorgeschoben“, sagt WiE-Vorständin Gabriele Heinrich. „Es wird keine Heizung schneller ausgetauscht werden, nur weil die Entscheidung darüber per Videokonferenz erfolgt.“