Artikel vom 10.03.2022
Zum 1. Juli 2022 müssen Stromkunden keine EEG-Umlage („Ökostrom-Umlage“) mehr über ihre Stromrechnung zahlen. Die sich daraus ergebende Entlastung sollen Stromanbieter in vollem Umfang an die Endverbraucher weitergeben. Das Kabinett hat einen entsprechenden Entwurf von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Mittwoch beschlossen. Der Bundestag muss noch zustimmen, die Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich.Absenkung befristet
Zum 1. Juli 2022 müssen Stromkunden keine EEG-Umlage („Ökostrom-Umlage“) mehr über ihre Stromrechnung zahlen. Die sich daraus ergebende Entlastung sollen Stromanbieter in vollem Umfang an die Endverbraucher weitergeben. Das Kabinett hat einen entsprechenden Entwurf von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Mittwoch beschlossen. Der Bundestag muss noch zustimmen, die Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich.
Absenkung befristet bis Ende Dezember 2022
Die beschlossene Entlastung soll planmäßig zum 1. Juli 2022 erfolgen und ist bis Dezember 2022 befristet. Bereits im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, die EEG-Umlage ab dem Jahr 2023 vollständig aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) zu finanzieren. Mit dem jetzigen Gesetzesvorhaben wird diese Entlastung vorgezogen. Die dauerhafte Absenkung der EEG-Umlage auf 0 ct/kWh ab 2023 ist Bestandteil der großen EEG-Novelle und Teil des sogenannten „Osterpakets“.
EEG Umlage in Kürze
Die sogenannte Ökostrom-Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt und dient dazu, die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren. Endkunden bezahlen die EEG-Umlage über ihre Stromrechnung. Zuletzt wurde die EEG-Umlage zum 1. Januar 2022 durch die ehemalige Große Koalition gesenkt. Derzeit müssen Kunden einen Zuschlag von 3,72 ct/kWh zahlen – vorher, in 2021, waren es 6,5 ct/kWh.