BGH: Immobilienkäufer haben Anspruch auf „fiktive Mängelbeseitigungskosten“
Immobilienkäufer müssen auch in Zukunft nicht in Vorkasse treten, wenn sie Mängel an der gekauften Immobilie entdecken und diese beheben möchten. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).Der Fall: Feuchtigkeitsschaden an erworbener ImmobilieIm aktuellen Fall war nach dem Kauf einer Immobilie Feuchtigkeit an der Schlafzimmerwand aufgetreten. Die Käufer forderten vom Verkäufer Schadenersatz in Höhe von 12.500 Euro. […]
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